fdkg

Rechtsform und Auftrag

Die FDKG ist das oberste Organ der interkantonalen Trägerschaft Geldspiele. Die Trägerschaft ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Sitz in Bern. Sie wurde mit dem Inkrafttreten des gesamtschweizerischen Geldspielkonkordats auf den 1.1.2021 gegründet. Sie löst die bisherige Fachdirektorenkonferenz Lotteriewesen ab. In der Trägerschaft sind alle Kantone zusammengeschlossen.

Die interkantonale Trägerschaft nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Sie bestimmt im Rahmen des übergeordneten Rechts die Politik der Kantone im Bereich der Grosspiele und setzt politische Rahmenbedingungen für den Grossspielsektor und kann zu diesem Zweck Stellungnahmen und Empfehlungen zuhanden der Kantone verabschieden
  • Sie nimmt die Verantwortung der Kantone als Träger der Geldspielaufsicht (Gespa) wahr. Sie wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gespa und übt die administrative Aufsicht über die Gespa aus.
  • Sie stellt das Geldspielgericht.
  • Sie gewährleistet die transparente Verwendung von Reingewinnen aus Grosslotterien und grossen Sportwetten zugunsten des nationalen Sports. Die FDKG legt jeweils für vier Jahre den Betrag fest, welcher aus dem Reingewinn der Grosslotterien und der grossen Sportwetten jährlich dem nationalen Sport zugewendet wird und beschliesst über die Schwerpunkte des Mitteleinsatzes. Die Mittelverteilung erfolgt über die rechtlich selbständige öffentlich-rechtliche Stiftung Sportförderung Schweiz, welche der administrativen Aufsicht durch die FDKG untersteht.
  • Sie ist Depositärin des Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordats.