17. Juni 2024
Mit dem Inkrafttreten des Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordats am 1.1.2021 wurde die Interkantonale Vereinbarung vom 7. Januar 2005 über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten (IVLW) aufgehoben. Die bisherige Fachdirektorenkonferenz Lotteriewesen wurde abgelöst durch die Fachdirektorenkonferenz Geldspiele (FDKG).
Die FDKG ist das oberste Organ der interkantonalen Trägerschaft Geldspiele. Im Rahmen dieser Trägerschaft nehmen die Kantone einen Teil der ihnen im Geldspielbereich zukommenden Aufgaben (insbesondere im Bereich Zulassung von und Aufsicht über die Grossspiele, Verwendung von Reingewinnen für die Förderung des nationalen Sports und Bekämpfung der Spielsucht) gemeinsam wahr.